- Bei der Besichtigung des 1. Grundstückes mit einem Baumeister hat dieser dann festgestellt, dass der Hang künstlich angeschüttet worden ist. Uns war das Risiko zu groß, eventuell Bauschutt oder andere Dinge anzufinden, die vielleicht teuer zu Entsorgen sind, also suchten wir weiter.
- Beim 2. Grundstück haben wir im Frühjahr 2007 ein Kaufanbot unterzeichnet, das auch die Verkäuferin unterzeichnen wollte, der Haken an der Sache war, dass das Grundstück nicht ihr, sondern ihrem Sohn gehörte. Damit kam das Plfegschaftsgericht ins Spiel. Und ist immer noch im Spiel. Voraussichtliche Entscheidung: Frühjahr 2008.
Hier nun unsere Erkenntnisse zum Grundstückskauf:
- Verlauf geplanter Autobahnen, Ortsumfahrungen und 380KV Leitungen berücksichtigen
- Grundstück genau ansehen, ob die Oberfläche zur Umgebung passt (oder wie angeschüttet)
- Darf das Grundstück überhaupt veräußert werden? Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam.
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